Jebens Mensching berät die Quantum Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitende Formwechsel einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine deutsche (vermögensverwaltende) Personenhandelsgesellschaft. Hiermit wurde rechtliches Neuland betreten. Bisher befasste sich die Rechtspraxis in Deutschland lediglich mit einem grenzüberschreitenden Formwechsel von Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts in Kapitalgesellschaften deutschen Rechts oder umgekehrt. Zu einem grenzüberschreitenden Hineinformwechsel einer luxemburgischen S.à r. l. (GmbH luxemburger Rechts) in eine deutsche Kommanditgesellschaft gibt es bisher weder obergerichtliche Rechtsprechung noch eine sonstige gesicherte Rechtspraxis. Hierfür wurde nun – zumindest in Hamburg –  der Weg geebnet, sodass ein grenzüberschreitender Hineinformwechsel unter Änderung des „Rechtskleides“ bald auch zur Verwaltungspraxis der deutschen Registergerichte gehören könnte.

Neben dieser schwerpunktmäßigen Beratung im Umwandlungsrecht war Jebens Mensching für die Quantum Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH auch im Aufsichts- und Steuerrecht beratend tätig.