Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner,

die Corona-Pandemie hat weitreichende Folgen für uns alle, die mit erheblichen Einschnitten und Einschränkungen im Berufs- und Privatleben einhergehen.

Um unsere Mitarbeiter und Mandanten zu schützen, arbeiten unsere Mitarbeiter zur Zeit überwiegend von zu Hause. Wir sind selbstverständlich weiterhin für Sie zu erreichen und vollständig arbeitsfähig. Am besten erreichen Sie uns auf unseren Mobiltelefonen und per E-Mail. Die aktuellen Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner einschließlich der Mobilnummern finden Sie unter anderem auf unserer Website: https://jebensmensching.com/portfolio/team/

Wir wissen, dass viele unserer Mandanten mit existentiellen Fragen konfrontiert sind und rechtlichen Rat suchen. Die Anfragen ähneln sich, und vielleicht sehen Sie sich in einer ähnlichen Situation:

  • Es droht ein Stillstand auf der Baustelle. Zwar gibt es noch keine Allgemeinverfügungen der Gesundheitsbehörden, die zu einer Unterbrechung der Arbeiten zwingen. Zunehmend melden sich aber Arbeiter krank oder reisen kolonnenweise aus Sorge vor drohenden Grenzschließungen in ihre Heimatländer zurück. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die Baustellen nicht mehr mit Material beliefert werden, von fehlender Planlieferung durch die brachliegenden Planungsbüros ganz zu schweigen.
  • Wenn die Baustellen stillstehen, dann können die Flächen nicht mehr rechtzeitig an die Mieter übergeben werden. Kann man drohende Schadenersatz- oder Vertragsstrafenansprüche der Mieter wegen der Übergabeverzögerung unter Hinweis auf höhere Gewalt abwenden?
  • Wollen die Mieter überhaupt noch in die Flächen und stehen sie zu den Verträgen, die sie vor Jahren unterzeichnet haben? Das betrifft insbesondere Hotels und Gastronomen, aber auch viele Einzelhandels- und Büronutzer. Können die Mieter wegen der drohenden Fertigstellungsverzögerung zurücktreten oder kann man sich als Vermieter auch insoweit auf höhere Gewalt berufen? Kann man sich als Mieter auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und eine Nachverhandlung der wirtschaftlichen Konditionen verlangen?
  • Was ist mit den vor vielen Monaten beurkundeten Kaufverträgen über noch im Bau befindliche Projekte? Kann der Käufer wegen der Fertigstellungsverzögerung oder der Insolvenz des Ankermieters aussteigen? Kann man als Verkäufer eine Verschiebung des Long-Stop-Datums unter Hinweis auf höhere Gewalt verlangen?
  • Was ist, wenn ein Bestandsmieter seine Zahlungen ganz oder teilweise aussetzt? Wie reagieren Sie als Vermieter auf ein solches Ansinnen? Wie kann man sicherstellen, dass Sie nicht auch noch Umsatzsteuer auf die ins Soll eingestellte aber unbezahlte Miete abführen müssen?
  • Gibt es die Möglichkeit, mit den in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Mietern über die Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen zu sprechen und auf diese Weise mittelbar die Wiederaufnahme der Mietzahlung sicherzustellen?
  • Wie sieht die Situation rechtlich aus, wenn Hotel-, Gastronomie- oder Einzelhandelsmieter ihren Betrieb wegen Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter schließen oder wesentlich einschränken müssen? Ist das so ähnlich zu sehen, wie gesperrte Zufahrten? Oder trägt der Mieter dieses Risiko allein?
  • Wenn keine neuen Mietverträge mehr abgeschlossen werden oder Mieter ihre Zahlungen einstellen oder kündigen, dann fehlt möglicher Weise der Cash-Flow, um den Kapitaldienst leisten zu können oder es werden die im Darlehensvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen gerissen. Was ist, wenn sich die Krise zuspitzt, weil die finanzierenden Banken eine Nachbesicherung oder zusätzliches Eigenkapital verlangen?
  • Was ist, wenn ich in der Krise die anstehende Darlehensverlängerung nicht mehr sicherstellen kann und damit das Going-Concern gefährdet wird und meine Projektgesellschaft überschuldet oder sogar zahlungsunfähig wird? Wie kann ich meine Bank zu einem kooperativen Verhalten veranlassen, ohne dass ich einen Insolvenzantrag stellen muss? Hilft mir die Ankündigung des Bundesjustizministeriums vom heutigen 17. März, dass die Insolvenzantragspflicht demnächst bis zum 30. September ausgesetzt werden soll?
  • Wer kann mich bei der Beantragung der staatlichen Hilfsgelder unterstützen?

Das sind die Fragestellungen, die uns dutzendfach erreichen. Wir versuchen, Sie mit rechtlichem und steuerlichem Rat und nicht zuletzt als Sparring-Partner mit gesundem Menschenverstand zu unterstützen. Sie erreichen unsere Anwälte jederzeit per Mobiltelefon oder E-Mail.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und dass Sie gut und gesund durch die anstehenden Wochen kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jebens Mensching-Team