Seit fast einem Jahr beschäftigt uns die COVID-19-Pandemie, die die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft bereits mit aller Härte getroffen hat. In unserem Positionspapier vom 27. März 2020 hatten wir bereits erste Einschätzungen zu den drängendsten mietrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegeben. Seit dem 16. Dezember 2020 gilt ein neuer bundesweiter Lockdown. Erste Lockerungen wird es voraussichtlich erst im März 2021 geben. Bereits die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 angeordneten Schließungen führten zu zahlreichen Anfragen von Gewerbemietern, die Miete zu kürzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie das Risiko der Pandemie zwischen den Mietvertragsparteien zu verteilen ist und ob bzw. in welchem Umfang der Mieter von seiner Mietzahlungspflicht befreit ist. Mittlerweile gibt es zu den einschlägigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einige Gerichtsurteile, die klare – im Ergebnis eher vermieterfreundliche – Tendenzen erkennen lassen. Dabei deutet sich vor allem mit den Urteilen der 31. Zivilkammer des LG München I eine durchaus beachtenswerte Rechtsprechung an. Darüber hinaus hat zwischenzeitlich auch der Gesetzgeber gehandelt und eine gesetzliche Klarstellung zur Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) auf Gewerbemietverträge in der Corona-Pandemie aufgenommen. Mit diesem Papier möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung geben: