Environmental, Social & Governance

Mit dem „Fit-for-55-Gesetzespaket“ hat die Europäische Kommission den Weg für die Bekämpfung des Klimawandels und seiner dramatischen Folgen vorgezeichnet. Ziel des Gesetzespakets ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Ausstoß im Jahre 1990 zu reduzieren und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

Da ca. 40% des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor entfällt, betrifft ein Großteil der EU-Regulatorik konsequenterweise die Immobilienwirtschaft – unsere Branche. Naturgemäß befasst sich ein Großteil der für den Immobilienbereich relevanten Regulatorik mit ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten (also dem „E“ für „Environmental“). „Social“ und „Governance“ spielen für den Immobiliensektor (noch) eine eher untergeordnete Rolle.

Der Wandel der Gebäudewirtschaft hin zur Nachhaltigkeit greift in alle Lebenszyklusphasen der Immobilie ein – egal ob in die Planungsphase einer Projektentwicklung, die Ausgestaltung eines Mietvertrages oder in die Ankaufsprüfung. ESG-Kriterien haben deshalb mittlerweile einen maßgeblichen Einfluss auf Investorenentscheidungen.

Unser ESG-Team von Rechtsanwälten unterstützt unsere Mandanten bei der Integration und Umsetzung der ESG-Regulatorik mit maßgeschneiderten Lösungen, insbesondere zu folgenden Themen:

 

  • Green Lease: Wir beraten bei allen Fragestellungen nachhaltiger Gewerbe- und Wohnraummietvertragsgestaltung – von der Erstellung und Umsetzung von Green-Lease Basislösungen bis hin zur Erarbeitung von individuellen Konzepten mit komplexem Nutzerprofil. Wir beobachten eine stark gewachsene Sensibilität beider Mietvertragsparteien in Bezug auf dieses Thema und haben bei zahlreichen Verhandlungen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite erfolgreich Green-Lease-Klauseln verhandelt.

 

  • Asset Management: Das Asset Management steht in besonderem Fokus der ESG-Regulatorik. Wir unterstützen unsere Mandanten in täglichen Praxisfragen wie z.B. der Anpassung von Betriebskostenkatalogen, Rechtsfragen zur Kostenumlage von verschiedenen (baulichen) Maßnahmen (z.B. im Zusammenhang mit Smart Metering oder dem Gebäudeenergiegesetz – GEG) bis hin zur Integration von ESG-Aspekten in Property-Management- und Facility-Managementverträgen.

 

  • Green Buildings: Sowohl in der Projektplanung als auch der Sanierung von Bestandsobjekten rücken ESG-Kriterien ins Zentrum und spielen z.B. bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszertifikaten oder bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen und E-Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Wir beraten zur passgenauen Abbildung in Bauverträgen und Projektplanungen genauso wie zu den Schnittstellen in Mietverträgen, um auch beim späteren Exit gut dazustehen.

 

  • E-Mobilität / Betreibermodelle (PV-Anlagen, E-Ladesäulen): Bundesgesetze wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) oder auch länderspezifische Gesetze wie das Hamburgische Klimaschutzstärkungsgesetz bzw. das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) schaffen neuerdings eine Vielzahl von Vorgaben für Gebäudeeigentümer (u.a. PV-Anlagen-Pflicht; Anzahl der geforderten Leerverrohrungen für den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität). Die in diesem Zusammenhang – auch aus steuerlicher Sicht – durchaus interessanten Betreibermodelle müssen hierauf Rücksicht nehmen und diese Vorgaben ausreichend spiegeln. Wir konnten bereits viel Erfahrung bei der Verhandlung entsprechender Gestattungs- und Pachtverträge sammeln und beraten entsprechend.

 

  • Transaktionen (ESG in der LDD): Auf ESG-Kriterien geprüfte Immobilien erzielen höhere Kaufpreise und haben für finanzierende Banken zunehmend große Bedeutung, insbesondere wenn es um den Ankauf für einen Art. 8- oder Art. 9- Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung geht. Im Rahmen unserer Legal Due Diligence-Berichte bieten wir unterschiedliche Prüfungsumfänge an, die wir auf konkreten Wunsch unserer Mandanten jederzeit erweitern bzw. spezifizieren können.

 

  • Transparenzpflichten: Die europäische Offenlegungsverordnung sowie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erlegen Marktteilnehmern diverse Transparenz- und Berichterstattungspflichten auf und spielen unter anderem – aber nicht nur – bei Art. 8- und Art. 9-Produkten eine Rolle. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Abgabe notwendiger Erklärungen wie z.B. in vorvertraglichen Informationen oder der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI-Statement).

 

Als erste Kanzlei ist Jebens Mensching Mitglied der Praxisgruppe Immo2.Zero der DENEFF (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.) – darauf sind wir stolz. In regelmäßigen Meetings tauschen wir uns mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus, sodass wir neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch erwartbare Entwicklungen in unserer Beratungspraxis berücksichtigen können. Ab 2024 ist Dr. Marius Eckebrecht Co-Kapitän für das Practice Vessel „Markt & Regulatorik“.

Jebens Mensching setzt auch in der ESG-Beratung seinen One-Stop-One-Shop-Ansatz um. Durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren Schwestergesellschaften mensching plus Audit GmbH und mensching plus Steuerberatungsgesellschaft mbH beziehen wir auf Wunsch unserer Mandanten auch immer den Blickwinkel der Wirtschaftsprüfung und Steuerberater in unsere Beratung mit ein.

Ansprechpartner
Dr. Marius Eckebrecht
Martin Richter
Maja Bartling, LL.M.
Franziska Walz