SANIERUNG & INSOLVENZRECHT

Wir sind eine führende Spezialkanzlei für die Immobilienwirtschaft in Deutschland und beraten institutionelle Investoren und Developer in allen rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Aspekten. Dazu gehört auch das Insolvenzrecht, und es nimmt seit 2020 eine immer wichtigere Rolle ein:

  • Seit der Pandemie sehen sich viele Eigentümer mit Schutzschirmverfahren und Sanierungsplänen bei Einzelhandels- und Gastronomiemietern konfrontiert.
  • Seit der Zinswende sehen wir zunehmend Fälle, in denen die Projektentwickler nicht fertigbauen können, weil ihnen die Mittel ausgehen. Unsere Mandanten sind z.B. institutionelle Investoren, die noch vor dem Beginn der Krise in Planung oder Bau befindliche Projekte per Forward-Sale gekauft haben und sich jetzt mit dem Insolvenzverwalter ihres Verkäufers auseinandersetzen müssen.
  • Oder es sind konkurrierende Projektentwickler, die entwicklungsreife Grundstücke von kriselnden Wettbewerbern an sich ziehen wollen. In diesen Fällen geht es um Anfechtungsrisiken, falls die verkaufende Gesellschaft doch noch Insolvenz anmelden muss; Bargeschäft und Fairness-Opinion scheinen angesichts der mit § 134 InsO verbundenen wirtschaftlichen Risiken nicht ausreichend. Kann man die verkaufende Projektgesellschaft „immunisieren“, also so übernehmen, dass eine stille Liquidation ohne Insolvenz gewährleistet erscheint?
  • Seit Juli 2023 berichtet die Wirtschaftspresse über eine Welle von Insolvenzanträgen unter Projektentwicklern. Soll man einzelne Projektgesellschaften in die Insolvenz schicken, wenn die Gespräche mit finanzierenden Banken nicht erfolgversprechend sind und erhebliche EK-Nachschüsse erforderlich werden? Welche Alternativen gibt es, bei denen sich in Abstimmung mit den finanzierenden Banken ein Insolvenzantrag vermeiden lässt?
  • Wir beraten Mezzanine-Kapitalgeber, die mit dem Insolvenzverwalter der von ihnen mitfinanzierten Projektgesellschaft über eine Verwertung und Übernahme des Grundstücks verhandeln.

Seit 2020 haben wir unter der Bezeichnung „Sanierung und Insolvenzrecht“ ein Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern aufgebaut, das unsere Mandanten aus der Immobilienwirtschaft in diesen Situationen kompetent begleiten kann.

Wenn unser Mandant selber insolvenzbedroht ist, schalten wir gerne zusätzlich eine auf Insolvenzverwaltung und -beratung spezialisierte befreundete Kanzlei ein. Diese steht bereit, um bei Scheitern der Sanierungsbemühungen die Chancen auf Eigenverwaltung zu erhöhen und stellt insbesondere den vom Gericht geforderten Chief Restructuring Officer. Wir liefern stets das immobilienrechtliche und steuerliche Know-How, und unsere insolvenzrechtliche Partnerkanzlei stellt sicher, dass die Geschäftsführer und Vorstände möglichst aus der „Schusslinie“ genommen werden.

Ansprechpartner
Dr. Philipp Jebens